Stillberatung und Beikostberatung

Im Anschluss an die Wochenbettbetreuung steht Ihnen auch eine Stillberatungen/Beikostberatungen durch eine Hebamme zu.

Um die Qualität der Stillberatung zu sichern, sind Hebammen in diesem - genau wie in allen anderen Bereichen ihrer Tätigkeit - zur ständigen Fortbildung gesetzlich verpflichtet. So wird allen Müttern ein kostenloser Zugang zu qualifizierter Stillberatung ermöglicht.

In den ersten 6 Lebensmonaten sollte ein Baby nach Möglichkeit ausschließlich gestillt werden. Sollte Ihre Muttermilch nicht ausreichen oder Sie Informationen zur Einführung der Bei- bzw. Familienkost und/oder zum Abstillen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Je nach Entwicklungszustand und Bereitschaft Ihres Kindes sollte etwa mit Beginn des 7. Lebensmonats langsam Bei-(!)-Kost eingeführt werden, wobei noch ergänzend gestillt werden sollte.

Die Kosten für 8 Beratungen übernimmt die Krankenkasse.